Musikrechte auf Social Media: Was Unternehmen unbedingt wissen müssen
- Agnes Jaglarz
- 20. Feb.
- 3 Min. Lesezeit
Musik ist ein starkes Gestaltungselement auf Social Media. Sie kann Emotionen erzeugen, die Aufmerksamkeit steigern und ein Video dynamischer machen. Doch gerade für Unternehmen ist das Thema rechtlich sensibel.

"Dieser Song ist doch gerade im Trend und auf Instagram verfügbar, dann darf ich den bestimmt auch verwenden!” – davon gehen viele aus, stimmt aber nicht.
Für Unternehmen, die kommerzielle Zwecke verfolgen, gelten andere rechtliche Rahmenbedingungen als für private Nutzer*innen. Während Social-Media-Plattformen für private Accounts bestimmte Musiklizenzen erwerben, sind diese nicht automatisch für kommerzielle Zwecke freigegeben. Sobald Inhalte der Bewerbung von Produkten, Dienstleistungen oder dem Markenauftritt dienen, handelt es sich um eine kommerzielle Nutzung – und damit gelten strengere Regeln. Als kommerzielle Nutzung gilt bereits, wenn Inhalte dem Markenauftritt dienen, Produkte oder Dienstleistungen bewerben oder Recruiting-Zwecken dienen.
Business-Konten dürfen Songs von Künstler*innen wie Lady Gaga, Taylor Swift oder vergleichbaren internationalen Popstars nur verwenden, wenn eine ausdrückliche kommerzielle Lizenz vorliegt Auch Voiceovers aus Filmen, Serien oder Podcasts dürfen nicht einfach genutzt werden.
Unzulässige Musiknutzung auf Social Media – Vorsicht bei Musikrechten
Unternehmen müssen vorsichtig sein, wenn sie Musik direkt aus der regulären Musikbibliothek von Instagram, Facebook und TikTok verwenden. Die Mehrheit dieser Inhalte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen von Unternehmen nicht verwendet werden. Es ist auch nicht zulässig, sich einen Creator*in-Account anzulegen, um auf bestimmte Musik zugreifen zu können oder Inhalte vorerst privat zu posten und anschließend über den Unternehmensaccount zu teilen. Diese “Workarounds” wirken vielleicht praktikabel, bieten jedoch keinen rechtlichen Schutz und können im Ernstfall teuer werden.
Auch Lieder aus Programmen wie Canva oder CapCut sollten nicht einfach übernommen werden, ohne die kommerziellen Nutzungsrechte davor ausdrücklich geprüft zu haben. Musik aus diesen Programmen darf nur genutzt werden, wenn die Lizenz die kommerzielle Nutzung auf der jeweiligen Plattform, wo man posten möchte, ausdrücklich erlaubt.
Welche Musik ist für Unternehmen auf Social Media erlaubt?
Keine Sorge – für Unternehmen heißt das nicht, dass von nun an auf Musik verzichtet werden muss! Meta bietet beispielsweise für Instagram und Facebook die Meta Sound Collection (https://www.facebook.com/sound) an, bei der man rechtlich unbedenklich die passenden Songs für den eigenen Content auswählen kann. Diese Musikbibliothek umfasst über 10.000 kostenlose, lizenzfreie Titel.

Auch TikTok hat eine eigene Commercial Music Library. Hier findet man eine Vielzahl an Musikstücken, die für kommerzielle Accounts problemlos genutzt werden können. Beim Schnittprogramm CapCut kann man mittlerweile in einem separaten Raster ebenso auf eine Bibliothek voller kommerziell-nutzbarer Sounds zugreifen. Bei Musikrechten auf Canva muss man etwas genauer hinsehen. Hier steht in der Informationsbeschreibung des Titels, ob man ihn kommerziell nutzen kann.
Im Urheberrecht gibt es kaum Graubereiche – hier zählt saubere Arbeit.
Wer nicht auf die Musiklizenzen achtet, dem drohen ernstzunehmende Konsequenzen. Auch Rechtsanwalt Dr. Johannes Öhlbock LL.M. stellt klar:
“Viele denken, dass alle auf Instagram oder TikTok angebotenen Songs bedenkenlos verwendet werden können. Ein Trugschluss. Die Nutzung urheberrechtlich geschützter Musik kann teure Abmahnungen nach sich ziehen!”.

Die missbräuchliche Nutzung von urheberrechtlich geschützter Musik kann teuer werden. Abmahnungen aufgrund unzulässiger Musik auf Instagram und Co. können bis zu 9.000 Euro pro Reel kosten (Anwaltskosten, Unterlassungserklärung, Vertragsstrafen bei Wiederholung, Löschungspflicht etc.). Daher empfehlen wir nicht nur in Zukunft darauf zu achten, sondern auch bereits bestehende Inhalte auf den Accounts noch einmal zu checken und gegebenenfalls Beiträge mit nicht lizenzierter Musik zu löschen (archivieren reicht nicht aus).
PS: Auch marketing circus hat es bereits auf TikTok mit einem Song erwischt, hier seht ihr unsere Abmahnung über 6.000 €.

Musik ist damit nicht nur ein Gestaltungselement, sondern auch ein rechtliches Thema. Wer hier sauber arbeitet, schützt nicht nur das Budget, sondern auch sein Unternehmen.
Wer sich unsicher ist oder noch Fragen hat, kann sich gerne jederzeit per E-Mail an hallo@marketingcircus.at wenden!






Kommentare