Am 21. Oktober und 26. November laden wir Dr. Johannes Öhlböck (Rechtsanwalt in Wien & Tulln) in unser circus Büro zum Thema "Internet und Online-Vertrieb-Rechtsfragen" ein. Er wird sein Wissen zu folgenden Themen preisgeben: Rechtsfragen im Internet und Online-Vertrieb, Urheberrecht, Influencermarketing, Social-Media-Recht, Bewertungen im Internet und Domainrecht.
Rechtsfragen zu Internet und Online-Vertrieb
Internet und Online-Vertrieb sind aus der Unternehmerwelt nicht mehr wegzudenken. Domains, Websites und Social-Media-Accounts haben einen großen Wert für Unternehmer. Viele der Rechtsfragen dazu wurden in den letzten Jahren durch Gesetzgeber und Gerichte gelöst.
Influencermarketing
Bei einem Influencer (https://www.raoe.at/news/single/archive/kennzeichnungspflicht-fuer-influencer/) handelt es sich um eine Person, die eine viele Follower bzw. eine starke Präsenz auf Social Media hat (Facebook, Instagram und Co). Diesem Grund ist der Influencer für Werbetreibende von Interesse, um Waren oder Dienstleistungen auf Social Media zu präsentieren. Im Gegenzug dafür erhalten die Influencer Geld oder Ware. Das österreichische Recht sieht in mehreren Bestimmungen vor, dass in diesem Fall zu kennzeichnen ist, dass die Einschaltung durch den Influencer entgeltlich erfolgt ist.
Social-Media-Recht
Social Media (https://www.raoe.at/leistungsangebot/internetrecht/tatort-soziale-netzwerke/) ist nicht mehr nur der Tummelplatz für den Austausch persönlicher Nachrichten sondern längst Tatort von Straftaten und Verletzung von Persönlichkeitsrechten und zudem Werbeplatz für Unternehmen.
Bewertungen im Internet
Bewertungen (https://www.raoe.at/news/single/archive/bewertungen-im-internet-rechtsfragen/) sind in aller Munde. Jedermann kennt diese Art, Produkte oder Dienstleistungen zu bewerten und nutzt sie für seine Kaufentscheidung. Kunden nützen Bewertungen vielfach nicht nur um sich zu bedanken, sondern auch dazu, um Druck auf Unternehmen aufzubauen. Ein Unternehmen muss sich nicht jede Bewertung gefallen lassen. Die Grenze ist jedenfalls dann erreicht, wenn eine Ehrbeleidigungen oder Kreditschädigung vorliegt. Verbreitet jemand etwa unwahre Tatsachen, die Kredit oder Erwerb des bewerteten Unternehmers gefährden, kann dieser mit Klage vorgehen. Neben dem geltenden Recht sind aber auch die Regeln der Bewertungsportale von Bedeutung, die für den Unternehmer wie ein Schutzgesetz wirken.
Domainrecht
Eine gute Domain kann für ein Unternehmen einen hohen Wert darstellen (https://www.raoe.at/leistungsangebot/internetrecht/domainrecht/) . Es zahlt sich daher aus, schon frühzeitig sicherzustellen, dass die Rechte an der eigenen Domain geklärt sind.
Markenrecht
Unternehmen die frühzeitig auf die Kraft der eigenen Marke setzen, können damit nicht nur bleibende Werte schaffen sondern auch Schutz für ihr Unternehmen und ihre Produkte generieren. Das Markenrecht (https://www.raoe.at/leistungsangebot/geistiges-eigentum/markenrecht/) entsteht mit der Eintragung. Marken können in Österreich (national), der Europäischen Union oder International (in gesondert benannten Ländern) angemeldet werden. Die häufigsten Marken sind die Wortmarke, die Wortbildmarke und die Bildmarke. Sie haben einen unterschiedlichen Zweck und unterschiedlichen Schutzumfang. Eine Marke gewährt dem Markeninhaber ein Ausschließlichkeitsrecht. Er kann damit jedermann untersagen, die Marke ohne entsprechende Nutzungseinräumung zu verwenden. Die Verletzung von Markenrechten endet oftmals vor Gericht bringt regelmäßig empfindliche Nachteile mit sich. Einen schnellen Schutz bei Markenverletzungen bietet die Einstweilige Verfügung.
Urheberrecht
Urheberrecht (https://www.raoe.at/leistungsangebot/geistiges-eigentum/urheberrecht/) beinhaltet Regelungen für Werke der Literatur, der Tonkunst, der bildenden Künste und Filmkunst, aber auch Leistungen der ausübenden Künstler, die durch Leistungsschutzrechte vor Zugriff vor unberechtigter Nutzung bewahrt werden.
Alle Rechts- und Online-Vertrieb Fragen werden bei dem "Internet und Online-Vertrieb-Rechtsfragen" Workshop beantwortet:
Workshop in Tulln
Ort: 3430 Tulln, Wiener Straße 13 (marketing circus)
Datum/Zeit: 21.10. + 26.11.2019, 15-18 Uhr
Dauer: 3 Stunden
Kosten: je Workshop EUR 95,00 zzgl. 20% USt.
Mindestteilnehmerzahl: je 4 Personen
Maximalteilnehmerzahl: je 10 Personen (voraussichtlich)
Anmeldung: office@raoe.at oder 01 505 49 59
Vortragender
Dr. Johannes Öhlböck LL.M. (https://www.raoe.at) ist Rechtsanwalt in Wien und Tulln und trägt E-Commerce-Recht und Internetrecht an mehreren Universitäten und Fachhochschulen in Österreich vor (https://www.raoe.at/vortraege/).
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